Urheberrechtsreform: Wie können Community Manager damit umgehen?

Trotz lauter Kritikrufe von vielen Seiten hat die EU im März dieses Jahres die Urheberrechtsreform beschlossen. Gegenstand der Empörungen und Warnungen aus der Bevölkerung wie auch von Experten waren vor allem Artikel 11 und 13. Wie die Urheberrechtsreform die Arbeit von Community Managern tangiert, erfährst du in diesem Artikel.

Das Dilemma ist so alt wie das Internet: Das World Wide Web verspricht jedem Nutzer die Freiheit, nicht nur seine Meinung, sondern auch Inhalte mit der Welt zu teilen – die Urheber dieser Inhalte wollen dabei allerdings nicht leer ausgehen. Auch wenn das Urheberrecht Künstler und andere Produzenten von digital Teilbarem schützen will, ist dieses Vorhaben in den unermesslichen Weiten des Internets oftmals nicht mehr Wunschdenken.

Was ist die Urheberrechtsreform? 

Artikel 11 soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger regeln. Demnach dürfen Suchmaschinen wie Google in den Suchergebnissen und Nachrichtenportalen keine Überschriften und kurze Ausschnitte mehr anzeigen, ohne vorher eine entsprechende Erlaubnis von den Verlegern der Presseveröffentlichungen eingeholt zu haben. Während hiervon Suchmaschinen betroffen sind, richtet sich Artikel 13 an die Betreiber von Internetplattformen.

In der am 26. März 2019 angenommenen Gesetzesfassung wird der ehemalige umstrittene Artikel 13 unter der Artikelnummer 17 geführt. Er verschiebt die Verantwortung über veröffentlichte Inhalte auf Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten.

Bislang lag die Verantwortung für die Einhaltung des Urheberrechts auf Seiten der Nutzer dieser Plattformen. Sobald sie ohne Erlaubnis Inhalte veröffentlichten, die urheberrechtlich geschützt waren, konnten sie haftbar gemacht werden. Mit der Urheberrechtsreform liegt diese Verantwortung nun bei den Betreibern der Portale, auf die diese Inhalte hochgeladen werden.

Was bedeutet das für Community Manager?

Community Manager sind per Definition für die Betreuung der Community verantwortlich. Unabhängig von gesetzlichen Änderungen lag die Einhaltung von gewissen Richtlinien immer schon in ihrem Aufgabengebiet. Doch so intensiv sich ein Community Manager auch mit den Inhalten der Nutzer auseinandersetzt, kann doch immer ein urheberrechtlicher Inhalt unbemerkt bleiben. Dies würde mit der Einführung der Urheberrechtsreform in dieser Form zu strafrechtlichen Konsequenzen für die Plattformbetreiber führen.

Der gefürchtete Upload-Filter

Um sich vor einem solchen Unbemerktbleiben von widerrechtlich hochgeladenen Inhalten zu schützen, besteht die Möglichkeit eines Upload-Filters. Damit würden alle Inhalte, die Nutzer veröffentlichen wollen, zunächst darauf überprüft, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Kritiker sehen dabei die Meinungsfreiheit gefährdet, weil die Portale dadurch weitere Filter einsetzen könnten, die einzelne Beiträge zensieren.

Zudem ist es unrealistisch, dass gigantische Datenmengen wie bei Facebook oder YouTube von geschultem Fachpersonal durchgesehen werden. Stattdessen müsste es sich bei dem Upload-Filter um eine automatisierte Software handeln. Programme können wiederum das menschliche Urteil nicht ersetzen, sodass unnötige Sperrungen von Inhalten ebenso wie fälschlich als unbedenklich eingestufte Inhalte nicht ausgeschlossen werden könnten.

Während große Portale wie Facebook oder YouTube über die Ressourcen verfügen, einen Upload-Filter zu installieren, der der Urheberrechtsreform gerecht wird, ist dies für die meisten kleineren Plattformen aus finanziellen Gründen nicht möglich.

Lizenzvereinbarungen ermöglichen legalen Upload

Portale, die sich von der Weitergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte finanzieren, wie beispielsweise Spotify, können über entsprechende Lizenzvereinbarungen mit den Urhebern weiterhin bestehen. Doch auch diese Möglichkeit bietet sich für kleine Communityplattformen nicht, da solche Vereinbarungen enorme finanzielle Ressourcen verlangen.

Das Aus für kleine Plattformen?

Die Urheberrechtsreform soll nur gewinnorientierte Portale betreffen. Somit sind sogenannte Non-Profit-Organisationen von diesen Änderungen ausgeschlossen.

Außerdem gilt die Urheberrechtsreform nicht für Unternehmen,

  • die jünger als drei Jahre sind,
  • deren Jahresumsatz zehn Millionen Euro nicht übersteigt
  • die weniger als fünf Millionen Nutzer im Monat haben

Plattformen, die in diese Kategorien fallen, brauchen also keine Angst vor der Urheberrechtsreform zu haben. Welche Ausmaße das neue Gesetz auf alle anderen Unternehmen haben wird, bleibt zunächst noch abzuwarten.

Was tut Deutschland?

Am 6. Juni 2019 ist die Urheberrechtsreform in Kraft getreten, innerhalb der nächsten zwei Jahre sollen die Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland plädiert dafür, die Reform ohne Upload-Filter durchzuführen.

„Upload-Plattformen sollen auch künftig als freie, unzensierte Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen“, heißt es in einer vierseitigen, rechtlich aber nicht bindenden Zusatzerklärung der Bundesregierung.

Über die Autorin

Ariane Brandes

Leidenschaftliche Menschenfreundin mit Vergangenheit als Multi-Berufsausüberin. Hat mindestens ein Dutzend verfasster Drehbücher sowie mehrere Patente in der Nachttisch-Schublade liegen. War mal Jobcoach für schwer erziehbare Jugendliche und Langzeitarbeitslose Ü50, Schuhstore-Besitzerin, Geschäftsführerin von Sport- und Freizeitanlagen, Vertrieblerin und wird in der Beliebtheitsskala vieler Menschen mit 10 plus fünf Sternchen bewertet.
Doch nun Tacheles. Was genau an Ariane wirkt auf Menschen so magisch, dass jede(r) ständig ihre Nähe sucht?
Vermutlich könnte man dieses Phänomen mit dem Begriff „Aura“ zu erklären versuchen. Bei ihr ist es jedoch sehr viel mehr,
denn sie schenkt den Menschen mit ihrem Tun magische Momente wertschätzender Aufmerksamkeit.
Hier kannst du mehr über mich lesen.

Community Management bedeutet für sie auch, Aufträge an Kolleg/innen abzugeben, um ebenso ein Auftragsnetzwerk zu erschaffen.

Diesen Über-mich-Text schrieb Ulrike Parthen.

Angaben zum Foto: Rüdiger Lutz

von Ariane Brandes

Neue Blog-Artikel: